Allgemeine Geschรคftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Teilnahmebedingungen / Zutrittsberechtigung

a) Jede Person ab 18 Jahren, mit nachweislicher Immatrikulation in einen sportspezifischen Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist oder erfolgreich einen sportspezifischen Studiengang abgeschlossen hat, kann die Spowimeisterschaften besuchen, insbesondere eine Zutrittsberechtigung fรผr das Gelรคnde, Parkplรคtze und auch Campingplรคtze erhalten.

Folgende Studiengรคnge sind dabei inkludiert:
Sportwissenschaft, Sportwirtschaft, Sportmedien, Sportmanagement, Sportpรคdagogik, Sport Lehramt, Sport & Gesundheit/ Fitness oder Therapie

Die Zugangsberechtigung zum Eventgelรคnde wird am Veranstaltungstag รผberprรผft. Zu diesem Zweck mรผssen die Teilnehmer beim Betreten des Eventgelรคndes einen gรผltigen Immatrikulationsnachweis oder einen Nachweis รผber den Studienabschluss und ein entsprechendes Ausweispapier (z.B. Personalausweis oder Pass) vorweisen.

Erworbene Event- und Campingtickets sind nur mit gรผltiger Zugangsberechtigung wirksam. Kann die Zugangsberechtigung beim Betreten des Eventgelรคndes nicht vorgewiesen werden, behรคlt es sich der Veranstalter vor den Zugang zum Event zu verweigern und die Tickets einzuziehen. Ein Anspruch auf Entschรคdigung besteht nicht.

b) Der Veranstalter behรคlt sich vor, Besuchern, die durch ihr Verhalten eine Eigen- oder Fremdgefรคhrdung darstellen oder in sonstiger Weise die Ziele und den Ehrenkodex der Veranstaltung zu gefรคhrden geeignet sind, zeitweise oder gรคnzlich des Gelรคndes zu verweisen (Platzverbot). In solch einem Fall kann das Ticket entschรคdigungslos eingezogen werden.

c) Das Veranstaltungsgelรคnde verfรผgt รผber keine klare Abgrenzung von Eventgelรคnde und Campinggelรคnde. Aufgrund dieser mangelnden Barriere ist fรผr die Teilnahme sowohl ein Eventticket als auch ein verpflichtendes Campingticket erforderlich. Mรถchte ein Eventteilnehmer von dem verpflichtenden Kauf eines Campingtickets befreien lassen, so ist dem Veranstalter nachweislich vorzuweisen, dass der Teilnehmer รผber eine andere รœbernachtungsmรถglichkeit im Umkreis von 50km Radius Luftlinie zum Veranstaltungsgelรคnde verfรผgt. Als Beleg kann die Meldeadresse auf dem Personalausweis oder ein Buchungsbeleg fรผr eine Unterkunft im besagten Radius herangezogen werden. Sollte dem Veranstalter kein eindeutiger Nachweis erbracht werden kรถnnen, ist von Seiten des Veranstalters davon auszugehen, dass eine รœbernachtung des Teilnehmers auf dem Festivalgelรคnde stattfindet und der Kauf eines Campingtickets zwingend erforderlich ist.

d) Die Eventtickets kรถnnen nur online erworben werden. Fรผr Online-Bestellungen gilt Folgendes: Eine Bestellung gilt als Angebot zum Abschluss eines Ticket-Kaufvertrages. Der Besteller ist fรผr die Dauer von 10 Tagen an das Angebot gebunden. Erhรคlt der Besteller innerhalb dieser Frist eine Buchungsbestรคtigung, so ist damit ein Vertrag zustande gekommen. Aber erst mit fristgerechter Bezahlung des Rechnungsbetrages erwirbt der Besteller den Anspruch auf รœbersendung des Tickets. Und erst mit Erhalt des Tickets (nicht mit der Buchungsbestรคtigung) erhรคlt die Teilnehmer die Zutrittsberechtigung zu der Veranstaltung.
Zahlt indes der Besteller nicht in der gesetzten Frist von 14 Tagen, so ist der Veranstalter berechtigt, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf, vom Vertrag zurรผckzutreten.
Ist ein Vertrag nicht zustande gekommen (Widerruf oder Rรผcktritt), werden alle gespeicherten Daten automatisch gelรถscht.

e) Die Campingtickets werden beim Betreten des Campinggelรคndes vor Ort erworben. Der Erwerb vor Ort gilt als Nutzung eines Ticket-Kaufvertrages. Erst mit der Bezahlung des Campingtickets erhรคlt der Kรคufer die Zutrittsberechtigung zur Veranstaltung und dem Campingbereich. Ein Rรผcktritt vom Kauf der Campingtickets ist ausgeschlossen.

f) Sollte der Veranstalter innerhalb der o. g. Zehn-Tages-Frist das Angebot nicht annehmen, sondern erst spรคter, hat der Besteller die Wahl, von seiner Bestellung zurรผckzutreten.
Dies muss innerhalb einer weiteren Frist, die mit dem Zugang der Bestellung durch den Veranstalter beginnt, in schriftlicher Form erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten oder gleichwohl der Ticketpreis bezahlt, gilt die Fristรผberschreitung als geheilt.

g) Sรคuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelรคnde auf keinen Fall gestattet.

2. Rรผcktritt / Widerruf

Nach der Gesetzeslage besteht ein Widerrufsrecht im Rahmen von Ticketbestellungen nicht (ยง 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB).

Veranstaltungsteilnehmer/innen wird die Mรถglichkeit gegeben, den Ticketpreis zurรผckzuerhalten, zeitablaufbedingt gegen Gebรผhr.

Zu diesem Zweck erhรคlt jede/r Teilnehmer/in eine Zugangsberechtigung รผber die Homepage des Veranstalters. Dort kann รผber den Unterpunkt โ€žStatusโ€œ der aktuelle Stand des Bestellprozesses abgefragt werden. Entscheidet er/sie sich dazu, das Ticket zu stornieren, muss er/sie entsprechende Angaben machen, z.B. die Kontoverbindung, auf die der Ticketpreis zurรผckzuzahlen ist, ggf. mit Abzรผgen.

Bei Stornierung fallen Stornierungskosten in Hรถhe von 10 Prozent des Bestellwertes je Bestellung an.

Diese Kosten werden von dem zu erstattenden Betrag abgezogen.

Nach dem 21.07.2026 ist eine Stornierung ausnahmslos ausgeschlossen.

3. Ausfall der Veranstaltung

Sollte die Veranstaltung ganz oder teilweise aufgrund hรถherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Umstรคnde, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, im geplanten Umfang nicht stattfinden kรถnnen, so ist der Veranstalter zum Rรผcktritt vom Vertrag berechtigt. Er ist verpflichtet, unverzรผglich auf seiner Homepage oder per Mail alle interessierten Kreise รผber den Ausfall der Veranstaltung oder deren Beschrรคnkung zu informieren.

Dem/r Teilnehmer/in wird in solch einem Fall von dem Teil der Gegenleistung, die er nicht erhalten konnte, das erstattet, was dem Veranstalter an Aufwand erspart blieb. Diese Ersparnis wird mit pauschal 20 % angesetzt und gilt fรผr den Fall, dass die Veranstaltung im Ganzen nicht stattfindet. Bei teilweisem Abbruch erfolgt keine Erstattung. Sollte die Ersparnis nachweislich hรถher ausfallen, erfolgt die Rรผckerstattung entsprechend der tatsรคchlichen Ersparnis

Entsprechende Ansprรผche der Teilnehmer/innen bestehen nur, wenn sie spรคtestens vier Wochen nach dem ursprรผnglich geplanten Ende der Veranstaltung schriftlich gegenรผber dem Veranstalter geltend gemacht worden sind.

Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschrรคnkten Fassungsvermรถgen wird nur im Rahmen der behรถrdlich genehmigten Zuschauerkapazitรคten gewรคhrt. Bei Erschรถpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorรผbergehende Beschrรคnkung des Zutritts mรถglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rรผckerstattung des Kartenpreises begrรผndet.

4. Ticketerwerb

Eventtickets kรถnnen nur online bestellt werden. Das Prozedere wird auf der Homepage erlรคutert. Die Campingtickets werden vor Ort gezahlt.

Wird trotz vorliegender Buchungsbestรคtigung nicht innerhalb von 14 Tagen der Rechnungsbetrag auf das Konto des Veranstalters รผberwiesen (entscheidend ist der Zahlungseingang), verfรคllt das Ticket automatisch und wird dem Verkauf wieder zugefรผhrt.

โ€žSpaรŸbucherโ€œ werden an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass durch die vorstehende Regelung Schadensersatzansprรผche des Veranstalters wegen Vertragsverletzung (Verzug) nicht ausgeschlossen sind.

5. Mรผll

Jeder/e Besucher/in ist verpflichtet, im Sinne aller Beteiligten, Mรผll bestmรถglich zu vermeiden und das Eventgelรคnde sauber zu halten. Es wird genรผgend Mรผlltonnen und Sanitรคranlagen auf dem Gelรคnde geben.

6. Pkw-Anreise

Jeder/e Teilnehmer/in hat die Mรถglichkeit, gegen eine Parkgebรผhr einen Pkw (bis zu 3,5 t) im Parkplatzbereich abzustellen. Der Parkplatz kann lediglich von Donnerstag, 9:00 Uhr, bis Sonntag, 20:00 Uhr benutzt werden. Die Parkgebรผhr betrรคgt einmalig 10โ‚ฌ.

7. Haftung des Veranstalters

Eine Haftung des Veranstalters fรผr Schรคden gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund (vertraglich oder gesetzlich) ist grundsรคtzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht fรผr Schรคden, die der Veranstalter oder einer seiner Erfรผllungsgehilfen vorsรคtzlich oder grobfahrlรคssig herbeigefรผhrt hat.

Dies zรคhlt auch/insbesondere fรผr bei den Sportturnieren zugezogene Verletzungen.
Die Teilnehmenden nehmen eigenverantwortlich an allen Aktivitรคten teil.
Sie sind verpflichtet, ihre physische und psychische Eignung selbst einzuschรคtzen.
Eine medizinische รœberwachungspflicht des Veranstalters besteht nicht.
Die Teilnehmenden รผbernehmen selbst die Verantwortung fรผr die Einschรคtzung der mit der Veranstaltung verbundenen Risiken.
Den Teilnehmenden ist bewusst, dass die Veranstaltung typische und atypische Risiken sportlicher Outdoor-Gruppenveranstaltungen umfasst.
Die Teilnehmenden erkennen an, dass diese Risiken auch bei sorgfรคltiger Organisation nicht vollstรคndig ausgeschlossen werden kรถnnen.
Der Veranstalter trifft nur diejenigen SicherungsmaรŸnahmen, die nach Art und Umfang der Veranstaltung erforderlich und zumutbar sind.
Ein Anspruch auf vollstรคndige Gefahrenvermeidung besteht nicht.
Das Betreten nicht freigegebener Bereiche erfolgt auf eigenes Risiko und ist strengstens verboten.

Der Veranstalter weiรŸt explizit darauf hin, dass die Teilnahme an jeglichen Aktivitรคten auf dem Veranstaltungsgelรคnde auf eigene Gefahr geschieht. Der Untergrund kann durch die Nutzung Unebenheiten aufweisen, daher geschieht die Teilnahme der Teilnehmer an jeglichen Aktivitรคten auf eigene Gefahr.

Die Teilnehmenden sind explizit nicht รผber den Veranstalter krankenversichert und betreten alle Flรคchen auf eigene Gefahr.

Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fรคllen von (einfacher) Fahrlรคssigkeit fรผr Schรคden, die in der Verletzung von Leben, Kรถrper oder Gesundheit bestehen und/oder auf einer wesentlichen Vertragspflichtverletzung (alle Vorkehrungen und Handlungen, auf die die Teilnehmer/innen / Besucher/innen regelmรครŸig vertrauen und vertrauen dรผrfen) des Veranstalters beruhen. Allerdings ist die Haftung des Veranstalters in den genannten Fรคllen โ€“ mit Ausnahme von Schรคden an Leib, Leben oder Gesundheit โ€“ auf den vertragstypischen, fรผr den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schรคden begrenzt. D.h., eine Haftung ist nur dann gegeben, wenn sie in den Risikobereich des Veranstalters und nicht in den des/der Teilnehmer/in oder Dritter fรคllt. Als Dritte sind zu sehen die Betreiber von Fan-Fahrzeugen, Campingplatz-Bรผhnen, Sponsoren-Bereiche, und/oder von den jeweiligen Universitรคten organisierte Sonder-Bereiche.

AuรŸerdem รผbernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung fรผr Diebstรคhle. Jeder/e Teilnehmer/in wird gebeten, auf seine/ihre persรถnlichen Sachen persรถnlich zu achten. Das gilt insbesondere auch fรผr die Zeltplรคtze. Zwar ist Sicherheitspersonal vorhanden, aber angesichts der zu erwartenden Anzahl von Besuchern/innen kann das Sicherheitspersonal bzw. der Veranstalter keine Garantie fรผr die mitgebrachten Gegenstรคnde รผbernehmen. Jeder/e Besucherin/in / Teilnehmer/in nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter eine Bearbeitungspauschale von 200,00 โ‚ฌ zzgl. MwSt. in Rechnung stellt, falls nicht eine Sofortlรถsung vor Ort mรถglich ist.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollstรคndiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen HygienemaรŸnahmen eine Infektion des Besuchers mit Krankheitserregern nicht vollstรคndig ausgeschlossen werden kann.

II. Platzordnung

1. PKW

a) Die Benutzung des Veranstaltungsgelรคndes mit Pkw ist vor Ort ausdrรผcklich geregelt. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter รผbernimmt keine Haftung fรผr Schรคden an den eingebrachten Fahrzeugen. Der StraรŸenverkehrsordnung ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten. Demzufolge sind Fahrzeuge, die den Anforderungen der StraรŸenverkehrszulassungsordnung nicht entsprechen, auf dem Gelรคnde nicht zugelassen, sofern sie keine Sondergenehmigung erhalten haben.

b) Teilnehmer/innen ist das Befahren des Veranstaltungsgelรคndes mit PKW ausdrรผcklich nicht gestattet. Alle die diese Regelung nicht beachten, insbesondere z. B. die An- und Abfahrtswege blockieren, den Anweisungen des Sicherheitspersonals nicht Folge leisten und/oder den regelgerechten Betrieb der Veranstaltung stรถren, werden kostenpflichtig abgeschleppt.

c) Der/die Fahrzeughalter/in / berechtigte/r Fahrer/in ist damit einverstanden, dass seine/ihre Fahrzeugdaten registriert werden.

d) Weiterhin ist es untersagt, nachdem die endgรผltige Parkposition eingeholt wurde, das Fahrzeug wรคhrend der Veranstaltung und ohne entsprechende Erlaubnis zu bewegen.

e) In Notfallsituationen muss vor Ort mit einer weisungsbefugten Person kommuniziert werden, um eine Ausfahrt zu ermรถglichen.

f) Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz.

2. Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgelรคndes

Vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgelรคndes hat der/die Teilnehmer/in sein/ihr Ticket und die weiteren Zugangsberechtigungen vorzuweisen. Er/sie erhรคlt im Gegenzug ein Armband[CT2] , das er/sie beim Betreten und Verlassen bei sich fรผhren muss. Wegen der Einzelheiten wird auf den Punkt โ€œTicketrechteโ€ verwiesen.

3. Verpflegung auf dem Gelรคnde / Vertragsstrafe / Konfiszierung

a) Jede/r Teilnehmer/in kann Lebensmittel und Getrรคnke fรผr den Eigenbedarf mit auf das Gelรคnde nehmen.
Gaskartuschen und Gasflaschen sind nicht erlaubt.
Glasflaschen und jegliche Glasbehรคlter sind ebenfalls verboten und mรผssen vor betreten des Eventgelรคndes abgegeben werden.
Der Betrieb und das Einfรผhren von Gerรคtschaften zur Essenszubereitung wie z.B. Gasgrills, Gaskochern, Fritteusen, Bratplatten, Pizza- und Backรถfen sowie sonstigen elektrischen Koch- und Heizgerรคten ist strengstens untersagt.
Nicht erlaubt ist ebenfalls der Handel mit Lebensmitteln, Speisen und Getrรคnken.

b) Bei VerstรถรŸen gegen diese Vorschrift ist der Veranstalter berechtigt, die vorgefundenen Vorrรคte an Speisen, Getrรคnken und Lebensmitteln zu konfiszieren. Er ist weiterhin berechtigt, von den Verantwortlichen einen Entschรคdigungsanspruch in Hรถhe von 30 Euro als Vertragsstrafe zu verlangen. Bis diese Vertragsstrafe gezahlt ist, bleiben die konfiszierten Gegenstรคnde im Eigentum des Veranstalters. Darรผber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, die Verantwortlichen entschรคdigungslos des Gelรคndes zu verweisen.

c) Der Besitz und die Einnahme berauschender Mittel und Drogen mit Ausnahme von Alkohol sind auf dem Veranstaltungsgelรคnde, im Umfeld des Veranstaltungsgelรคndes und im unmittelbaren Zusammenhang zu der Veranstaltung untersagt.
Der Alkoholkonsum wรคhrend eines Wettkampfs ist im Eigeninteresse der Spieler/innen zu unterlassen. Die Teilnahme an jeglichen sportlichen Programmpunkten des Events ist unter Alkoholkonsum untersagt. Der Veranstalter รผbernimmt dabei keine รœberwachungspflicht und keine Verantwortung hinsichtlich des Konsumverhaltens der Teilnehmer. Der Konsum von Alkohol erfolgt eigenverantwortlich.
Die Teilnahme an sicherheitsrelevanten Tรคtigkeiten kann bei erkennbarer Beeintrรคchtigung untersagt werden.

4. Vandalismus, offenes Feuer, Extremismus

Grundsรคtzlich versteht es sich von selbst, dass die Teilnehmer/innen sich auf dem Veranstaltungsgelรคnde, aber auch auf den Stellplรคtzen, gewaltfrei und gesittet benehmen. Daher ist es untersagt, auf das Veranstaltungsgelรคnde (einschl. Zeltplatz) nachfolgende Gegenstรคnde mitzubringen:

Verbotene GegenstรคndeForbidden Items
Aggregateaggregates
Baseballschlรคgerbaseball bats
Bau- und Brennholzconstruction timber and firewood
Beilehatches
Benzingasolin
Brecheisencrowbar
brennbare Flรผssigkeitenflammable liquids
Drogen und Rauschmittel z.B. Cannabisdrugs and narcotics e.g. cannabis
Drohnen (und jegliche andere Art von Flug-Gerรคten)drones (and any other type of flying equipment)
Einkaufswรคgenshopping carts
Fackelntorches
Fahrzeuge die nicht ordentlich zugelassen sindvehicles that are not properly registered
Feuerkรถrbefire baskets
flรผssige Brandbeschleunigerliquid fire accelerators
Gasflaschen auรŸerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagengas bottles beyond approved gas installation in campers and trailers
Gaskartuschen mit mehr als 450 g Gasfรผllunggas cartridges with more than 450 g gas filling
Gaskocher, Gasplatten, Grillgerรคte die einen Schlauch zwischen behรคlter und Kochgerรคt benรถtigen.gas cookers, hotplates, grills that required a hose between the container and the cooking appliance are not permitted.
Glasglass
Hieb-, Schuss-, Stichwaffen jeglicher Artslash, fire and stab weapons of any kind
Himmelslaternensky lanterns
Holzkohlegrillscharcoal grills
Katapultecatapults
Laserpointerlaser pointers
Latthammer (eine Spitze Seite), Hammer mit mehr als 250glatthammer (Hammer with one pointed side), Hammers with more than 250g
Messer mit feststehender Klinge und oder mit einer Klingenlรคnge รผber 6 cmknives with a fixed blade and or a blade length over 6cm
MunitionAmunition
Mรถbel und als Sperrmรผll identifizierbare GegenstรคndeFurniturs and articles identifiable as bulky waste
Nicht angemeldete Fest- und Partyzelte, GroรŸzelteundeclared party tents
Nรคgelnails
Offenes Feueropen fire
Petroleumlampenkerosene lamps
Pfefferspraypepperspray
Porzellanchina
Pyrotechnik jeglicher artpyrotechnics of any kind
Schlagringeknuckleduster rings
Schleudernskiddings
Shishas mit Glas-Bowlshishas with glass bowl
Spatenspades
Spiegel mit einem Durchmesser von mehr als 20cmmirrors with a diameter of more than 20cm
Spiritusspirit
Stacheldrahtbarbed wire
Sรคgensaws
Sรคurebatterienacid batteries
Taschenlampen mit einer Lรคnge รผber 20cmtorches with a length over 20cm
Taschenlampen mit รผber 600 Lumentorches with 600 Lumen or above
Teppichmesser, Spring- und Butterflymessercarpet knives, spring- and butterfly knives
Tiere / Haustiereanimals / pets
Trockeneisdry ice
Waffen jeglicher Artweapons of any kind
Wassergefรคhrdende Stoffe und Flรผssigkeitenwater-polluting substances and liquids
Elektronische Heiz- und Kochgerรคte jeglicher Artelectronical heating and cooking devices of any kind
ร„xteaxes
Ratschen/Maulschรผssel/19er Nussratschets/open-end wrench/19er nut

Zur Einhaltung dieser Vorschriften ist der Veranstalter berechtigt, Fahrzeug- und Taschenkontrollen zu jedem Zeitpunkt durchzufรผhren und dabei entdeckte Verbotsgegenstรคnde zu konfiszieren sowie diese entschรคdigungslos zu vernichten. Sollten in diesem Zusammenhang zusรคtzliche Entsorgungskosten anfallen (wie z. B. bei Sรคurebatterien oder Flรผssiggrillanzรผndern) hat der/die Verursacher/in die Mehrkosten zu tragen. Jede Art von Zerstรถrung der Substanz (z.B. durch Errichtung von Erdlรถchern, Erhitzen oder Besprรผhen des Asphalts oder Beschรคdigung des Zaunes) wird strafrechtlich verfolgt und zivilrechtlich geahndet.

Wird eine Nutzung durch das Sicherheitspersonal nicht gerรผgt, bedeutet das nicht, dass sie genehmigt ist. Der/die jeweilige Teilnehmer/in trรคgt die alleinige Verantwortung fรผr etwaige entstehende Schรคden.

Gewaltverherrlichende, pornografische oder extremistische Darstellungen, egal ob in Zeichen, Wort oder Bild oder Film, sind untersagt.

5. Nachtruhe

a) Die tรคgliche Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 08:00 Uhr. Sie ist auf den Zeltplรคtzen einzuhalten. Alle Aktivitรคten, die die Nachtruhe stรถren, seien es Spiele (z. B. FuรŸball) oder das Abspielen von Musik, sind in dem Zeitraum nicht gestattet und kรถnnen zum ersatzlosen Ausschluss von der Veranstaltung fรผhren. Bei massivem VerstoรŸ gegen die Nachtruhe kann auรŸerdem ein BuรŸgeld durch den Veranstalter erlassen werden.

b) Fan-Fahrzeuge mรผssen beim Veranstalter angemeldet und von diesem abgenommen worden sein. Wรคhrend der Nachtruhe kรถnnen diese Fahrzeuge in einem abgesperrten Bereich geparkt werden.

6. Werbematerial / Tiere / Sonstiges

a) Flyer, Sticker oder รคhnliches Werbematerial darf auf dem Veranstaltungsgelรคnde und auch auf dem Zeltgelรคnde nicht verteilt werden. Ausnahmen bedรผrfen einer schriftlichen Genehmigung. Ohne eine solche Genehmigung wird die Person, die fรผr die Verteilung von Werbemitteln verantwortlich ist, mit einer Vertragsstrafe von mindestens 500,00 โ‚ฌ pro Vorfall, maximal 5.000,00 โ‚ฌ, belegt. Verteilen mehrere Personen, gilt die Vertragsstrafe pro Person und bei maximal bis zu 15 Personen.

b) Tiere sind auf dem Veranstaltungsgelรคnde schon allein im Interesse dieser Tiere nicht gestattet. Ausnahmen bedรผrfen einer schriftlichen Genehmigung.

c) Generell gilt, dass alles erlaubt ist, was nicht nach Sinn und Zweck der Veranstaltung verboten sein muss.

III. Rechtliches

1. Hausfriedensbruch

Es wird klargestellt, dass nur berechtigte Personen Zutritt zum Veranstaltungsgelรคnde bzw. zum Zeltgelรคnde haben. Werden Personen auf dem Gelรคnde angetroffen, denen eine entsprechende Berechtigung fehlt, und liegt auch keine Sondergenehmigung vor, mรผssen diese damit rechnen, dass sie strafrechtlich verfolgt werden, insbesondere wegen Eintrittserschleichung und Hausfriedensbruchs. Gleiches gilt fรผr alle Fรคlle von Sachbeschรคdigung, Kรถrperverletzung oder sog. Offizialdelikten (z. B. sexuelle Belรคstigung, Diebstahl, Urkundenfรคlschung). Der Veranstalter berechnet dafรผr eine Aufwandspauschale von 200,00 โ‚ฌ + MwSt., ggf. zzgl. Gerichtskosten.

2. Recht am eigenen Bild

a) Die Teilnehmer/innen erklรคren sich damit einverstanden, dass wรคhrend der Veranstaltung Bild-, Ton- und Filmaufnahmen vom Veranstalter oder von ihm beauftragten Personen zu Werbe- und Prรคsentationszwecken gefertigt werden. Hier gilt der Grundsatz der sog. Panoramafreiheit. Allerdings wird der Veranstalter darauf achten, dass Aufnahmen nicht verbreitet werden, die den abgebildeten, allerdings auch erkennbaren Personen โ€žzur Unehre gereichenโ€œ wรผrden. Insoweit willigt der/die Teilnehmer/in bei unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung der Video- bzw. Audio-Daten ein. Sollte gleichwohl eine Verรถffentlichung stattfinden, oder beabsichtigt sein, die nach Auffassung der dargestellten Person nach allgemein rechtlichen Grundsรคtzen nicht verรถffentlicht werden dรผrfte, so hat diese Person innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnis dieses Umstandes per Fax, Postbrief oder E-Mail Widerspruch einzulegen.

b) Auf dem Veranstaltungsgelรคnde sind darรผber hinaus nur Amateur-Kameras (inkl. Foto-Handys usw.) bzw. fรผr den Privatgebrauch gedachte Aufnahmegerรคte zulรคssig. Nicht erlaubt sind unangemeldete Aufnahmen von Presse oder Firmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmern/innen den Eintritt zum Veranstaltungsgelรคnde zu verweigern, sofern diese nicht bereit sind, die nicht zugelassenen Gerรคtschaften zurรผckzulassen oder diese gebรผhrenpflichtig zu deponieren.

c) Sollte der Veranstalter feststellen, dass nicht genehmigte Aufnahmen verbreitet werden, d. h., keine Verwendung zu ausschlieรŸlich privaten Zwecken erfolgt ist, kann der Veranstalter die Verbreitung untersagen. Das gilt nicht, wenn ein Bezug zu den Spowimeisterschaften nicht unmittelbar aus den Bildern hervorgeht und die Personen entweder ihr Einverstรคndnis erklรคrt haben oder nicht identifizierbar sind.

3. Ticketrechte / Vertragsstrafe

a) Die Tickets sind personenbezogen. Eine รœbertragung, insbesondere der Verkauf, ist nicht mรถglich/zulรคssig. Allerdings kann unter gewissen Voraussetzungen (siehe I 2. Rรผcktritt) ein Rรผcktritt erfolgen.

b) Sofern im Rahmen der Veranstaltung nach der Eintrittskontrolle Armbรคnder ausgegeben werden, dienen sie lediglich der vereinfachten Legitimationsprรผfung, stellen aber keinen Berechtigungsausweis im Sinne eines ordnungsgemรครŸen Tickets dar. Sollte der Veranstalter feststellen, dass ein/e Teilnehmer/in zwar รผber ein Armband, aber nicht รผber ein Ticket verfรผgt, ist er berechtigt, einen sofortigen Platzverweis auszusprechen. Die betreffende Person, die den Eintritt erschlichen hat, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Darรผber hinaus wird eine Vertragsstrafe in Hรถhe von 200 โ‚ฌ, zzgl. Mehrwertsteuer als Bearbeitungsgebรผhr fรผr diese Strafanzeige fรคllig. Bei Verlust des Legitimationsbรคndchens, unabhรคngig von Eigen- oder Fremdverschulden, ist der Stab unverzรผglich zu informieren. Ein Ersatzbรคndchen kann dort ausgestellt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, hierfรผr eine Aufwandspauschale in Hรถhe von 10 โ‚ฌ zuzรผglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Band zu erheben

4. Ausschluss von Besuchern

Es wird festgehalten, dass der Veranstalter berechtigt ist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einzelne Personen oder Personengruppen mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschlieรŸen. Grรผnde dafรผr kรถnnen sein:
– Gefรคhrdung von Personen oder Veranstaltung
– Vandalismus und unsachgemรครŸe Handhabung das Veranstaltungsgelรคnde oder die darauf stehenden Gebรคude, Zรคune oder sonstigen Einrichtungen
– erhebliche VerstรถรŸe gegen Anweisungen
– Alkohol- oder Drogenintoxikation mit Risikopotenzial
– aggressives, diskriminierendes oder stรถrendes Verhalten gegenรผber anderen Anwesenden
– Manipulation von Wettbewerben oder SicherheitsverstรถรŸen
– Handeln welches gegen die Veranstaltungsregeln geht
– Jeglichen weiteren Grรผnden, die der Veranstalter als wichtigem Grund begrรผndet ansieht, welche nicht explizit hier genannt sind

Ein Ausschluss kann ohne vorherige Abmahnung geschehen. Macht der Veranstalter von diesem Ausschlussrecht Gebrauch, so verlieren die Tickets ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rรผckerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

5. Datenschutz

a) Alle von den Teilnehmern/innen angegeben, personenbezogenen Daten sowie Daten wie รผber Art und Hรคufigkeit vom Veranstalter bezogener Leistungen werden vom Veranstalter, ggf. durch Dritte, erhoben, gespeichert und genutzt, soweit dies zur Bearbeitung der Vertrรคge, insbesondere aber auch fรผr die Durchfรผhrung der Veranstaltung und des Kundenservices erforderlich ist. Darรผber hinaus erhebt, speichert und nutzt der Veranstalter die von den/der Teilnehmer/in im Rahmen der Website des Veranstalters registrierten Daten sowie die Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von Programminhalten. Diese Erhebung, Speicherung und Nutzung erfolgt nur:

  • Zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung dieser Angebote
  • Zur Unterbreitung von interessengerechten Empfehlungen
  • Um Missbrauch der genannten Website (www.spowis.org), insbesondere des Betruges vorzubeugen

b) Im Rahmen der Nutzung von www.spowis.org werden fรผr Zwecke der Werbung, der Marktforschung und um eine bedarfsgerechte Gestaltung des Angebots zu gewรคhrleisten, Nutzungsprofile unter Verwendung von Pseudonymen erstellt. Dies gewรคhrleistet, dass die jeweiligen Nutzungsprofile des/der Teilnehmers/in zu keiner Zeit mit seinen persรถnlichen Daten zusammengefรผhrt werden und Rรผckschlรผsse auf seine Person mรถglich sind. Der/die Teilnehmer/in hat jederzeit die Mรถglichkeit, der Erstellung pseudonymer Nutzungsprofile zu widersprechen, und zwar per E-Mail. Ein solcher Widerspruch hat keine Auswirkungen auf die zwischen den Parteien bestehenden Vertrรคge.

c) Jede/r Teilnehmer/in hat die Mรถglichkeit, den Umfang der รผber ihn erhobenen Daten dadurch festzustellen, dass er auf der Homepage unter seinem Profil die Vollstรคndigkeit und Richtigkeit der Daten รผberprรผfen kann. Mehr als die dort fรผr ihn ersichtlichen Daten sind von ihm nicht gespeichert. Jede/r Teilnehmer/in kann der Datenspeicherung durch einfaches Schreiben (Brief, Fax, E-Mail) widersprechen, wenn das Vertragsverhรคltnis beendet ist und klargestellt ist, dass aus diesem Rechtsverhรคltnis keine wechselseitigen Ansprรผche mehr bestehen.

Im รœbrigen werden die Teilnehmer-Daten automatisch gelรถscht, wenn binnen 18 Monaten nach Abschluss des letzten Vertrages keine weiteren Vertragsaktivitรคten mehr stattgefunden haben.

6. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand

a) Der Veranstalter hat sich bemรผht, Regelungen vorzugeben, die fรผr alle Beteiligten leicht verstรคndlich und geeignet sind, einen mรถglichst stรถrungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewรคhrleisten. Sollten dennoch Einzelpersonen oder Personengruppen sich beeintrรคchtigt sehen, versichert der Veranstalter hiermit, dass er nicht beabsichtigt hat, und auch nicht beabsichtigt, Dritte aus politischen, religiรถsen, rassistischen oder sozial-ethnischen Grรผnden zu diskriminieren oder zu beleidigen.

b) Sollten Regelungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, so wird hiermit erklรคrt, dass dadurch die AGB in ihrer Gรคnze nicht ausgehoben werden sollen, sondern die nichtigen bzw. unwirksamen Passagen durch solche ergรคnzt werden sollen, die zulรคssig sind und dem angestrebten Regelungserfolg am nรคchsten kommen.

c) Gerichtsstand ist, soweit zulรคssig, der Firmensitz des Veranstalters.

d) Alternative Streitbeilegung

Soweit der Teilnehmer Verbraucher ist und das Ticket รผber das Internet erworben hat, so besteht die Mรถglichkeit zur sog. Online-Streitbeilegung. Wegen weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf:

https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_en?prefLang=de

E-Mail-Adresse des Veranstalters: spowimeisterschaften@gmx.de

Gerichtsstand ist, soweit zulรคssig, der Firmensitz des Veranstalters.

Merchandise-SHOP
Allgemeine Geschรคftsbedingungen

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschรคftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und Spowimeisterschaften UG (haftungsbeschrรคnkt), EgerstraรŸe 64, 44225 Dortmund, Eยญ-Mail-ยญAdresse: spowimeisterschaften@gmx.de, nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.

Vertragsgegenstand

Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Neuwaren รผber den OnlineยญShop des Anbieters geregelt. Bezรผglich der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen.

Vertragsschluss

Der Vertrag kommt ausschlieรŸlich im elektronischen Geschรคftsverkehr รผber das Shop-ยญSystem zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbestellung dar, das der Anbieter dann annehmen kann. Der Bestellvorgang zum Vertragsschluss umfasst im Shopยญ-System folgende Schritte:

  • Auswahl des Produktes in der gewรผnschten Spezifikation (GrรถรŸe, Farbe, Anzahl).
  • Einlegen des Produktes in den Warenkorb.
  • Abschluss des Bestellvorgangs.
  • Eingabe der Rechnungsadresse.
  • Auswahl der Bezahlmethode.
  • รœberprรผfung und Bearbeitung der Bestellung und aller Eingaben.
  • Kostenpflichtig bestellen und anschlieรŸenden Erhalt einer Bestรคtigungsmail, dass die Bestellung eingegangen ist.
  • Mit Zusendung der Bestellbestรคtigung kommt der Vertrag zustande.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollstรคndigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Anbieters.

Vorbehalte

Der Anbieter behรคlt sich vor, eine in Qualitรคt und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Die im Shop dargestellte Leistung ist beispielhaft und nicht die individuelle, vertragsgegenstรคndliche Leistung. Der Anbieter behรคlt sich vor, im Falle der Nichtverfรผgbarkeit der versprochenen Leistung diese nicht zu erbringen.

Preise, Versandkosten, Rรผcksendekosten, Umtausch

Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Besteht ein Widerrufsrecht und wird von diesem Gebrauch gemacht, trรคgt der Kunde die Kosten der Rรผcksendung. Die Rรผcksendung der Ware muss an folgende Adresse gerichtet sein: EgerstraรŸe 64, 44225 Dortmund. Umtausch der Ware ist nicht mรถglich.

Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat ausschlieรŸlich folgende Mรถglichkeiten zur Zahlung: Vorabรผberweisung. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurรผckgewiesen. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben fรผr die รœberweisung enthรคlt und per Eยญ-Mail verschickt wird, auf das angegebene Konto vorab zu รผberweisen. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das in der Rechnung angegebene Konto zu รผberweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fรคllig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die sich an den Werktagen orientiert, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Ein Zurรผckbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhรคltnis beruht, wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskrรคftig festgestellt.

Lieferbedingungen

Die bestellten Merchandise-Artikel werden im Rahmen einer Sammelbestellung produziert und vom Produzenten an den Veranstaltungsort der Spowimeisterschaften geliefert. Eine Lieferung an die vom Kunden angegebene Anschrift erfolgt nicht.

Der Anbieter informiert die Kunden rechtzeitig รผber Ort und Zeitraum der Ausgabe der bestellten Ware. Ein Anspruch auf Bereitstellung der Ware vor Veranstaltungsbeginn besteht nicht.

Abholung der Ware

Abholung der Ware

Die Ausgabe der bestellten Merchandise-Artikel erfolgt ausschlieรŸlich am Veranstaltungsort der Spowimeisterschaften wรคhrend der bekanntgegebenen Ausgabezeiten.Der Kunde ist berechtigt, die bestellte Ware durch eine von ihm bevollmรคchtigte Person abholen zu lassen. Der Anbieter ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Berechtigung zur Abholung zu verlangen.

Nimmt der Kunde die Ware nicht innerhalb der bekanntgegebenen Ausgabezeiten in Empfang und lรคsst er diese auch nicht durch einen Bevollmรคchtigten abholen, gerรคt er in Annahmeverzug.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Ware nach Veranstaltungsende an den Kunden zu versenden oder erneut zur Abholung bereitzuhalten. Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises besteht in diesem Fall nicht.

Der Anbieter behรคlt sich vor, nicht abgeholte Ware nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist von einem Monat anderweitig zu verwerten oder zu entsorgen. Weitergehende gesetzliche Ansprรผche des Anbieters bleiben unberรผhrt.

Gewรคhrleistung

Ist der Kunde Unternehmer, wird fรผr Neuwaren die Gewรคhrleistungsfrist auf ein Jahr beschrรคnkt und fรผr Gebrauchtwaren ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, wird fรผr gebrauchte Waren die Gewรคhrleistungsfrist auf ein Jahr beschrรคnkt. Dies gilt nicht fรผr Schadensersatzansprรผche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Kรถrpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfรผllt werden mรผssen. Ebenso gilt dies nicht fรผr Schadensersatzansprรผche nach grob fahrlรคssiger oder vorsรคtzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfรผllungsgehilfen. Im รœbrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Vertragsgestaltung

Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufรคlligen Untergangs und / oder der zufรคlligen Verschlechterung der Ware mit der รœbergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den ausgewรคhlten Dienstleister hierfรผr auf den Kunden รผber.

Widerrufsrecht und Kundendienst

Auf die Kunden, die Unternehmer sind, sind die Vorschriften fรผr Fernabsatzvertrรคge nicht anwendbar. Daher steht diesen Kunden kein entsprechendes Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag zu. Der Anbieter rรคumt ein solches auch nicht ein.

Haftungsausschluss

Schadensersatzansprรผche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Grรผnden nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch fรผr den Vertreter und Erfรผllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprรผche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprรผche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Kรถrpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfรผllt werden mรผssen. Ebenso gilt dies nicht fรผr Schadensersatzansprรผche nach grob fahrlรคssiger oder vorsรคtzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfรผllungsgehilfen.

Abtretungsยญ- und Verpfรคndungsverbot

Ansprรผche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dรผrfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfรคndet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfรคndung nachgewiesen.

Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchfรผhrung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschlieรŸlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Fรผr Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschrรคnkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewรถhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des รถffentlichen Rechts oder รถffentlichยญrechtliches Sondervermรถgen sind, Sitz des Anbieters.

Datenschutz

Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten รผber Art und Hรคufigkeit seiner Nutzung der von Anbieter erbrachten Leistungen werden von der Spowimeisterschaften UG (haftungsbeschrรคnkt) sowie ggf. von Dritten, welche in einem Vertragsverhรคltnis mit dem Kunden stehen, erhoben, gespeichert, genutzt, soweit dies fรผr die Bearbeitung der Vertrรคge, insbesondere fรผr die Durchfรผhrung des Kundenservices erforderlich ist. Darรผber hinaus erhebt, speichert und nutzt der Anbieter die vom Kunden im Rahmen der Webseite des Anbieters registrierten Daten sowie die Daten, die bei Nutzung von Programm-Inhalten der Webseite erhoben werden. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der oben genannten Daten erfolgt nur: โ€ข zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung dieser Angebote, โ€ข zur Unterbreitung von interessengerechten Empfehlungen โ€ข um Missbrauch der genannten Website (nurliebe.com), insbesondere des Betrugs, vorzubeugen. Im Rahmen der Nutzung von Spowis.org werden fรผr Zwecke der Werbung, der Marktforschung und um eine bedarfsgerechte Gestaltung des Angebotes zu gewรคhrleisten, Nutzungsprofile unter Verwendung von Pseudonymen erstellt. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Nutzungsprofile des Teilnehmers zu keiner Zeit mit dessen Daten zusammengefรผhrt werden. Der Teilnehmer hat jederzeit die Mรถglichkeit, der Erstellung pseudonymer Nutzungsprofile per email an Spowis.org zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch hat keine Auswirkungen auf die zwischen dem Kunden und dem Anbieter bestehenden Vertrรคge.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

Umsetzung der ODRยญRichtlinie

Online-Streitbeilegung gemรครŸ Art. 14 Abs. 1 ODRยญVO Die Europรคische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.